Wärmemessdienst Hänsel ... Ihr Abrechnungsdienstleister

Von der Beratung, Planung und Montage bis zur Abrechnung ... alles aus einer Hand
Heizkostenabrechnung / Kaltwasserabrechnung / Rauchwarnmelder / Energieausweis für Wohngebäude

 

Wasser ist Grundlage allen Lebens...  ein sparsamer Umgang mit dem kostbaren Nass sollte deshalb immer im Vordergrund stehen.  In der Betriebskostenumlageverordnung (BetrKV) wurde die Abrechnung vom verbrauchtem Wasser geregelt. Welche Kosten bei der verbrauchsabhänigen Abrechnung ümgelegt werden können, erfahren Sie hier. Umlegbare Kosten sind: 

    

Die Kosten der Wasserversorgung

  • hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs,
  • die Grundgebühren,
  • die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern
  • sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung,
  • die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern,
  • die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage    und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe
      
    die Kosten der Entwässerung
  • hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung,
  • die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage
  • und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe

 

Wasserkostenabrechnung

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Heizkostenabrechnung

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Energieausweis

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Trinkwasserbeprobung

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Rauchwarnmelder

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